Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 2020)
§ 1 Geltung
- Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nicht gültig, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferungen durchführen.
- Besteller im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer).
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss
- In Anzeigen, Prospekten und sonstigen Veröffentlichungen enthaltene Angebote sind – auch hinsichtlich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns für 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebots gebunden. Der Vertragsabschluss kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, die elektronisch erfolgen kann. Dies gilt auch für Bestellungen über den Online-Shop.
- Angaben in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum, insbesondere einem Schreib- oder Rechenfehler beruhen, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die tatsächlich gewollte Erklärung.
- Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
- Abrufaufträge unterliegen, falls nichts anderes vereinbart wird, einer Annahmefrist von maximal sechs Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die offene Restmenge zu berechnen und sie dem Auftraggeber zuzustellen oder sie auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch dann, falls die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Besteller über.
§ 3 Preise
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten.
- Maßgeblicher Verkaufspreis ist unser am Tag der Bestellung jeweils gültige Listen- oder Angebotspreis. Hiervon etwaig abweichende Preisangaben bei der Bestellung haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum sechs Monate vergangen sind, gelten unsere zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sowie sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen sind wir berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.
- Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten und ähnlicher Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübertragungen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto zahlbar. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
- Bei Bestellungen über den Online-Shop erfolgt die Zahlung per Vorkasse (Überweisung, PayPal) oder per Kreditkartenbelastung (Stripe).
- Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur auf Grund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
- Die Übergabe von Wechseln an Zahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Sofern uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, wir einen von ihm hereingegebenen Scheck nicht einlösen können oder der Besteller seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks akzeptiert haben. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.
- Wir sind trotz anderslautender Erklärungen des Bestellers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Besteller in diesem Fall gesondert informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 5 Versand
- Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers; die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
- Wir sind zur Rücknahme des Verpackungsmaterials nicht verpflichtet.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten
- Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
- Vereinbarte Lieferzeiten werden vom Tage der Auftragsbestätigung an berechnet.
- Der Besteller kann uns nach Überschreiten eines Liefertermins auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstands nach Ablauf der Frist ablehnen kann. Mit Zugang der Aufforderung kommt die Firma K-D Hermann GmbH in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Lieferung ist ausgeschlossen.
- Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Sofern der Besteller sich hinsichtlich vorangegangener Lieferungen im Zahlungsrückstand befindet, sind wir zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf weitere Lieferungen berechtigt mit der Folge, dass wir nicht in Verzug geraten.
- Die Lieferungen erfolgen regelmäßig auf der Grundlage vorab übersandter Korrekturabzüge oder Muster. Diese sind vom Besteller ggf. unverzüglich unter konkreter Angabe von Gründen zu beanstanden. Ein nicht erfolgter Widerspruch innerhalb von 10 Werktagen gilt als vertragsgemäße Abnahme des Korrekturabzugs bzw. Musters.
- Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Falle mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
§ 7 Entwürfe, Klischees und Stanzwerkzeuge
- Entwürfe, Klischees und Stanzwerkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn sie nach Angaben des Bestellers gefertigt wurden.
- Dies gilt auch dann, wenn ein anteiliger Betrag für den Herstellungsaufwand vom Käufer entrichtet worden ist.
- Der Besteller steht allein dafür ein, falls durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§ 8 Gewährleistung
- Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Dementsprechend sind Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der gelieferten Erzeugnisse unverzüglich innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Rügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach Aufdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung an den Käufer bei uns eingegangen sein.
- Bei Etiketten müssen produktionsbedingt Mehr- bzw. Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten bleiben.
- Branchenübliche und verfahrensbedingte Abweichungen der Etiketten in Ausführung und Material, speziell Stanz- und Schneidgenauigkeit, Tonwert und Qualität der Druckträger, müssen wir uns vorbehalten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
- Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen der Maschinen und Geräte – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
- Die Eignung unserer Produkte für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck liegt in dessen alleiniger Verantwortung.
- Die Firma K-D Hermann GmbH übernimmt ab dem Liefertag ein Jahr Garantie für Handauszeichner und Haftetiketten sowie sechs Monate für Etikettieranlagen und sonstige Produkte des Lieferprogramms. Innerhalb dieser Frist sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
- Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere bei Nichtbefolgung unserer Betriebs- und Wartungsanweisungen, Vornahme von Änderungen an den Produkten, Auswechslung von Teilen und Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, bei übermäßiger Beanspruchung und/oder unbefugt durch den Besteller oder Dritte durchgeführte Reparaturen. Gewährleistungsansprüche für Etiketten und verarbeitende Geräte bestehen ferner nur bei ausschließlicher Verwendung von Original-Haftetiketten.
- Darüber hinausgehend erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die normale Abnutzung.
- Für Abweichungen in der Beschaffung des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Käufer abtreten. Wir haften insoweit wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
- Mängel eines Teils der von uns gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
- Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
- Vorstehende Regelungen gelten nicht für die Lieferung von gebrauchten Gegenständen; diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
§ 9 Haftung
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden, maximal auf das Dreifache des jeweiligen konkreten Auftragswerts begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Technische Hilfe und Beratung
Sofern wir uns bzw. unsere Außendienstmitarbeiter oder sonstige von uns Beauftragte sich auf Wunsch des Bestellers bereit erklären, technische Hilfeleistung und Beratung in Bezug auf Anwendung, Verwendbarkeit und Geeignetheit der von uns vertriebenen Produkte für die jeweiligen Kunden bzw. Anwender zu gewähren bzw. zu erteilen, erfolgt diese Unterstützung unter Ausschluss jeglicher Haftung der Firma K-D Hermann GmbH, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 11 Entsorgung von Altgeräten
Der Besteller stellt uns in vollem Umfang von etwaigen Rücknahmeverpflichtungen (zum Beispiel §§ 16, 17 ElektroG) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter (gewerblicher Kunden) frei. Der Anspruch der Firma K-D Hermann GmbH auf Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Nutzungsänderung. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden an die Firma K-D Hermann GmbH über die Nutzungsbeendigung.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers einschließlich Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Gesamtforderung aller aus der Geschäftsverbindung anfallenden Ansprüche.
- Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand – auch bei Verarbeitung, Vermischung und Verbindung mit anderen Gegenständen – gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen; er ist lediglich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die Forderungen seines Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Eine etwaige Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets unentgeltlich und namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das gleiche gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen – ob mit oder ohne Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung – weiterveräußert, so gilt die in Ziff. 4 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des objektiven Werts unserer Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren weiterveräußert worden ist.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hirschhorn.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier als Download.