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Verbot von Thermopapier mit BPA

Neues Jahr, neue Gesetze – Teil 1

Für die Ausgabe eines Kassenbeleges im Einzelhandel, wird klassischerweise Thermopapier verwendet. Dieses enthält einen chemischen Farbentwickler – zumeist Bisphenol A (BPA).

Jedoch sind in den letzten Jahren Bedenken aufgekommen, dass BPA möglicherweise gesundheitsschädlich sein könnte. Daher hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen von Thermopapier mit BPA gemäß Verordnung 2016/2235 verboten. Alle Unternehmen, die Thermoetiketten herstellen oder verwenden, müssen ab 01.01.20 auf BPA-freie Materialien umsteigen.

Belegausgabe an einer Kasse und BPA freies Thermopapier.