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Neues Jahr, neue Gesetze – Teil 1
Verbot von Thermopapier mit BPA
Für die Ausgabe eines Kassenbeleges im Einzelhandel, wird klassischerweise Thermopapier verwendet. Dieses enthält einen chemischen Farbentwickler – zumeist Bisphenol A (BPA).
Jedoch sind in den letzten Jahren Bedenken aufgekommen, dass BPA möglicherweise gesundheitsschädlich sein könnte. Daher hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen von Thermopapier mit BPA gemäß Verordnung 2016/2235 verboten. Alle Unternehmen, die Thermoetiketten herstellen oder verwenden, müssen ab 01.01.20 auf BPA-freie Materialien umsteigen.
Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht über Bisphenol A-, Bisphenol-freie als auch Phenol-freie Thermomaterialien von contact finden Sie hier.
Angaben ohne Gewähr.
Quellen: Umweltbundesamt Deutschland, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Pflanzenpass-Etiketten - Pflicht ab 14.12.19
Kennzeichnungspflicht gemäß EU-Verordnung 2016/2031
Um die europäische Gemeinschaft noch besser vor der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen zu schützen, hat die Europäische Kommission eine neue Pflanzengesundheitsverordnung (2016/2031/EU) erlassen. Zur bestmöglichen Prävention gegenüber Pflanzenschädlingen und -schaderregern, sind eine gute Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards notwendig, welche in der Verordnung definiert wurden. Die Rückverfolgbarkeit wird mit dem sogenannten ‚Pflanzenpass‘ sichergestellt.
Ein Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett für die Verbringung – also den Transport – von „für die Auspflanzung bestimmten“ Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen. Primär handelt es sich um alle Pflanzen, die angepflanzt bleiben (z. B. Topfpflanzen), angepflanzt werden (z. B. Edelreiser, Stecklinge, Gewebekulturen) oder wiederangepflanzt werden (z. B. Setzlinge, Zwiebeln, Knollen) sowie bestimmtes Saatgut.
Durch das Pflanzenpass-Etikett wird bescheinigt, dass die genannten Pflanzen die vorgeschriebenen‚ „phytosanitären Anforderungen“ (z. B. Freiheit von Unionsquarantäneschädlingen, Bestimmungen bzgl. unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlingen) erfüllen.
Für die Auspflanzung bestimmte Pflanzen müssen dabei vom Erzeuger bis zum Einzelhändler von einem Pflanzenpass begleitet werden.
Die Kennzeichnungspflicht mit dem Pflanzenpass greift ab dem 14. Dezember 2019.
Unternehmer, die oben genannte Pflanzen in die EU einführen oder innerhalb der EU verbringen, müssen bei der zuständigen Behörde (örtliches Regierungspräsidium) im Unternehmerregister erfasst sein. Diese Registrierungsnummer ist ein Element des Pflanzenpass-Etiketts.
Was auf dem Etikett noch dokumentiert werden muss und wie es auszusehen hat, zeigt Ihnen unser Info-Flyer ‘Pflanzenpass-Etiketten’. Sie finden den Flyer in unserem ‘Service’-Bereich, unter ‘Prospekte’ oder hier.
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Ein erfolgreiches Messe-Jahr geht zu Ende
contact auf der Expodirekt 2019
Mit dem Auftritt auf der Expodirekt in Karlsruhe geht für contact das Messe-Jahr 2019 zu Ende.
Auf Deutschlands größter Fachmesse für landwirtschaftliche Direktvermarktung konnten wieder viele neue Kontakte geknüpft und bestehende Geschäftsbeziehungen vertieft werden. Wir freuen uns darauf, neue spannende Projekte für und mit unseren Kunden umzusetzen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Kunden, Partnern und Interessenten herzlich für Ihren Besuch auf unserem Messestand bedanken.
Doch: Nach der Messe ist vor der Messe!
Im Frühjahr 2020 finden Sie uns hier:
- Fruit Logistica – weltweit führende globale Fachmesse für den Frucht- und Gemüsehandel – 05.-07.02.20 in Berlin
- Biofach – Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel – 12.-15.02.20 in Nürnberg
- Euroshop – weltgrößte Fachmesse für den Investitionsbedarf des Handels – 16.-20.02.20 in Düsseldorf
- Logimat – Internationale Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement – 10.-12.03.20 in Stuttgart
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Investitionen
contact investiert in HP Indigo Digitaldruckmaschine
contact reagiert auf die veränderte Auftragslage im Etikettendruck und installiert mit der HP Indigo 6900 ihre erste Digitaldruckmaschine. Nach eingängiger Prüfung diverser Digitaldrucksysteme waren die konstante und gute Druckqualität sowie die Bedruckbarkeit einer Vielzahl von Substraten einschließlich Thermomaterialien ausschlaggebend für die Investition in die HP Indigo 6900. Dazu spielte die Lebensmittelunbedenklichkeit der HP Indigo ElectroInk-Farben und die Planbarkeit der Kosten durch das transparente Klickkostenmodell eine entscheidende Rolle.
»Mit der HP Indigo 6900 lassen sich beliebige Aufträge für schmalformatige Etiketten, flexible Verpackungen, Banderolen, In-Mold-Etiketten oder Rundumetiketten mit schnellem und einfachem Jobwechsel umsetzen«, so Konstantin Bölter, Bereichsleiter Etikettenproduktion bei der K-D Hermann GmbH.
Das Hirschhorner Unternehmen ist ein weltweit führender Hersteller von Kenn- und Auszeichnungssystemen. In seinem 35-jährigen Bestehen hat das Unternehmen zahlreiche Patente angemeldet und verfügt mit mittlerweile 100 Mitarbeitern über ein weitreichendes Experten-Netzwerk. Das Portfolio des Mittelständlers besteht neben Handauszeichnungssystemen, Etiketten und Etikettendruckern auch aus Etikettieranlagen. Um alle Fertigungsbereiche adäquat bedienen zu können, legt das Familienunternehmen besonderen Wert auf seinen Maschinenpark und investiert fortlaufend in modernste Technik.
»Auch bei uns werden die Anfragen immer individueller, beispielsweise mit fortlaufenden Seriennummern oder wechselnden Bildern auf den Etiketten. Gleichzeitig werden die Auflagen immer kleiner – der Trend geht ganz klar in Richtung einer höheren Personalisierung beziehungsweise Individualisierung. Um die Anfragen weiterhin wirtschaftlich bewältigen zu können, mussten wir reagieren. Der Digitaldruck kann bei diesen Anforderungen ganz klar seine Stärken ausspielen und in HP sehen wir hier einen starken Partner an unserer Seite«, sagt Herr Bölter.
https://www.labelpack.de/einstieg-in-digitaldruck-mit-hp-indigo/
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Wir übernehmen Verantwortung für unsere Produkte und deren Verpackungen
Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Als Hersteller und somit Erstinverkehrbringer von Verpackungen erfüllt die K-D Hermann GmbH selbstverständlich die Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG).
Wir sorgen dafür, dass Verkaufs-, Versand- und Umverpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, gesammelt und umweltgerecht recycelt werden. Wir beteiligen uns am dualen System mit einer Verpackungslizenzierung bei dem Entsorgungsdienstleister BellandVision GmbH. BellandVision melden wir regelmäßig die Masse (das Gesamtgewicht) und die Materialart unserer Verpackungen, die wir in Verkehr bringen.
Mit dem Unternehmen haben wir einen Systembeteiligungsvertrag mit folgender Nummer abgeschlossen:
Lizenznummer 18078
Im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes wurde die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geschaffen, die als „Kontrollbehörde“, zur Einhaltung der Pflichten des VerpackG fungiert. Erstinverkehrbringer müssen ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle registrieren und dieser zukünftig ihre Verpackungsarten und -mengen auch melden.
Wir haben uns registriert und sind im „LUCID“-Register unter folgender Nummer zu finden:Registrierungs-Nr.: DE3436328988890
Sie finden unseren Register-Eintrag unter: https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer.